Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines

Die unseren Lieferungen und Leistungen zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht geändert werden. Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Aufträge und sonstige Vereinbarungen werden für uns nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

  1. Preise, Zahlung

Alle Preise und Vergütungen verstehen sich in € inklusive gesetzlicher MwSt. und gelten ab Sitz unserer Firma ohne Verpackung, Transport und Versicherung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird die Montage gesondert berechnet.

Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen, sind wir berechtigt, zum Ausgleich eingetretener Steigerungen der Material- und Rohstoffpreise, der Löhne und Gehälter, sowie der Herstellungs- und Transportkosten der Lieferanten, die vom Tag der Lieferung an gültigen Preise zu berechnen.

Rechnungen an Endverbraucher sind sofort in bar zur Zahlung fällig.

Handelsrechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu begleichen. Wir sind zur Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug berechen wir nach §343 (1) HGB dynamisch Verzugszinsen i.H.v. 5% (bei Gewerblichen 8%) über dem aktuellen Basiszinssatz, §288 (2) nF BGB ab Datum der Fälligkeit. Die Gesamtforderung wird per Mahnbescheid mitgeteilt. Die hieraus entstehenden Kosten trägt der Schuldner. Die Belieferung wird bis zur vollständigen Tilgung eingestellt.

  1. Aufrechnung

Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung mit einer Gegenforderung berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird. Wir sind berechtigt mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die uns gegenüber dem Kunden zustehen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind. Dies gilt insbesondere bei Zahlungen auf Rechnung und bei Entgegennahme von Schecks bis zu deren Gutschrift bzw. Einlösung.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung dieser Pflicht sowie bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.

Ist der Kunde selbst Wiederverkäufer, so ist er grundsätzlich auch zur Veräußerung von Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. In diesem Falle tritt der Kunde schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche an uns ab. Auf unseren Wunsch hat der Kunde, sowie er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekanntzugeben und uns die erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übergeben.

Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware oder der uns gegebenen Sicherungen die Höhe unserer Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet.

Wird die gelieferte Sache mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, daß sie Bestandteil einer neuen (einheitlichen) Sache wird, so überträgt uns der Kunde schon jetzt das prozentuale Miteigentum an der neuen Sache.

Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.

  1. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, sofern die Versandart nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder andere besondere Vereinbarungen getroffen werden. Jegliche Haftung für Transportunternehmen, gleichgültig ob sie von uns beauftragt sind oder nicht, ist ausgeschlossen. Bei verspäteter oder unterbliebener Lieferung besteht Anspruch auf Schadensersatz bis zur Höhe des Warenwertes, wenn uns mindestens grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.

Von uns nicht zu vertretende Lieferfristüberschreitungen sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien uns für ihre Dauer von der Lieferverpflichtung. Wird uns in einem solchen Fall die Lieferung unmöglich und ist dieses Leistungshindernis nicht durch zumutbare Aufwendungen zu überwinden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß Ersatz eines etwaigen Schadens verlangt werden kann.

Gewerbliche Kunden i.S. von §14 BGB können nur dann vom Auftrag zurücktreten, wenn wir nach 4-wöchiger Verspätung und einer weiteren angemessenen Nachfrist nicht liefern können.

Soweit der Kunde Verbraucher i.S. von §13 BGB ist, kann er die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen zurückgeben.

  1. Gewährleistung, Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung oder äußerlich erkennbarer Mängel der Lieferung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang und Beanstandungen wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei uns schriftlich geltend zu machen.

Es besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, nicht aber auf Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz. Steht nach Ablauf einer Nachfrist fest, daß die Nachbesserung fehlgeschlagen oder eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, daß uns mindestens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Für Schäden, die auf normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, fehlerhafte Eigenmontage, nicht ordungsgemäßen Betrieb, ungenügende Instandhaltung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

Erweist sich eine Mängelrüge als ungerechtfertigt, so ersetzt uns der Kunde alle dadurch entstandenen Aufwendungen.

  1. Reparatur, Montage

Die Anlieferung des Vertragsgegenstandes in die Werkstatt oder die Anforderung eines Mechanikers gelten als Auftragserteilung über die Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten. Erforderliche Probeläufe erfolgen auf Risiko des Kunden.

Kostenvoranschläge werden mit 10% des Auftragswertes gesondert berechnet. Stellt sich während der Ausführung der Arbeiten heraus, daß ein Kostenvoranschlag um mehr als 25% überschritten wird, sind wir verpflichtet den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Dessen Einverständnis zur Fortführung der Arbeiten gilt als gegeben, wenn er nicht binnen 3 Tagen schriftlich widerspricht. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten einschließlich der Aufwendungen für bereits beschaffte Ersatzteile inklusive unseres Gewinnanteiles zu bezahlen.

  1. Sonstiges, Gerichtsstand

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Minderkaufmann handelt, das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.